Ausbildereignungsprüfung

Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss ein Ausbilder die Ausbildungsinhalte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln sowie die Eignungsanforderungen erfüllen. Im Rahmen der betrieblichen Ausbildung (duale Ausbildung) muss in der Einrichtung ein Ausbilder nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) tätig sein. Die Ausbildereignungsprüfung kann man bei der IHK ablegen.

Praxisorganisation in der Zukunft, Heft 3/2010, S. 69

 

 

 

Glossar

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