Basel II

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat die Aufgabe im internationalen Bankensystem einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und das Risiko der Insolvenz der Finanzinstitute zu reduzieren. Durch die in Basel II enthaltenen Bestimmungen soll eine risikogerechtere Eigenkapitalunterlegung von Krediten ermöglicht werden. Es werden sogenannte Ratings bei den Kredit suchenden Unternehmen durchgeführt, anhand derer die Ausfallwahrscheinlichkeit der Kreditrückzahlung gemessen wird.

Existenzgründung in der Physiotherapie, Heft 4/2008, S. 464

 

 

 

Glossar

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