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Pseudonymisierung Unter Pseudonymisierung gemäß § 3 Abs. 6a BDSG versteht man das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale (z. B. Telefonnummer, Sozialversicherungsnummer, Personalausweisnummer etc.) durch ein Kennzeichen (z. B. Identifikationsnummer), sodass die Identifizierung des Betroffenen ausgeschlossen oder wesentlich erschwert ist. Ein gängiges Verfahren ist die Arbeit mit einer Referenzliste. Im Gegensatz zur Anonymisierung ermöglicht die Pseudonymisierung die Re-Identifikation von Personen mithilfe eines Schlüssels. Der Ethikantrag, Heft 7/2008, S. 724 |
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