Strukturgleichheit, Beobachtungsgleichheit und Behandlungsgleichheit

Bei Studien, die zwei oder mehr Gruppen miteinander vergleichen, ist es wichtig, dass diese drei Kriterien Beachtung finden. Strukturgleichheit bedeutet, dass sich die verschiedenen Gruppen abgesehen von der zu untersuchenden Therapieform gleichen. Dies ist zum Beispiel durch die randomisierte Zuteilung zu den Gruppen gewährleistet. Wenn die Gruppen von denselben Personen mit denselben Messmethoden über einen identischen Zeitraum beobachtet werden spricht man von Beobachtungsgleichheit. Behandlungsgleichheit ist gegeben, wenn die Gruppen abgesehen von den unterschiedlichen Therapieformen identisch behandelt werden. Insbesondere Co-Interventionen sind hier zu standardisieren.

Das Studienprotokoll, Heft 5/2008, S. 500

 

 

 

Glossar

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