Werbung mit Berufskleidung doch möglich?
[rh] Physiotherapeuten, die mit Bildern von Personen in Berufskleidung für die eigene Praxis werben, verstoßen gegen Paragraph 11 Ziffer 4 des Heilmittelwerbegesetzes so jedenfalls die bisherige Regel.
...
Beschäftigung von Konkurrenz
[rh] Unlauter und damit unzulässig handelt ein Praxisinhaber, wenn er den Mitarbeiter einer Konkurrenzeinrichtung dazu verleitet, ohne Genehmigung dessen Arbeitgebers in seiner Praxis zu arbeiten.
...
Unzulässige Berufsbezeichnung
[rh] Es gibt Leute, die bezeichnen sich als »Diplom-Tierpsychologe« ohne einen entsprechenden Hoch- oder Fachhochschulabschluss zu haben.
...
weiter ... (für pt_Abonnenten)
| © Pflaum Verlag | www.physiotherapeuten.de |