Tanja Bossmann
Forschungsvorhaben am Menschen dienen dem medizinischen Fortschritt. Es ist jedoch wichtig, die Probanden oder Patienten vor möglichen Risiken durch die Teilnahme an der Studie zu schützen. Daher gibt es Ethikkommissionen, welche die ethisch-rechtliche Beurteilung von wissenschaftlichen Untersuchungen am Menschen durch ein unabhängiges Gremium gewährleisten. Der erwartete Nutzen muss dabei gegen mögliche Nachteile abgewogen werden. Die Forderung nach unabhängiger Beurteilung geht auf die Deklaration von Helsinki und ihren Novellierungen zurück. Studien von universitären Institutionen sind der Ethikkommission der entsprechenden Universität vorzulegen, Projekte von außeruniversitären Einrichtungen müssen bei der jeweiligen Landesärztekammer eingereicht werden.
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