PRAXIS_RECHT

Arbeitsvertrag +++ Vorvertrag +++ Absichtserklärung +++ Rücktritt

Vorvertrag

Anforderungen und Regeln

Ralph Jürgen Bährle

Auf einen Blick

In welchen Fällen macht ein Vorvertrag Sinn? Welche Vorteile ergeben sich aus einem Vorvertrag für einen Arbeitnehmer oder für einen Arbeitgeber? Was müssen Sie beim Abschluss beachten? Lesen Sie über die »Spielregeln« und die möglichen Auswirkungen, aber auch über die eventuellen Fallstricke, die dadurch auftreten könnten.


Fallbeispiel

Antje Weber bewirbt sich noch von der Schulbank aus um eine Vollzeitstelle als Physiotherapeutin. Ihre Zeugnisse sind gut, Praxisinhaber Stefan Rinner ist an einer Einstellung interessiert. Er will sich aber absichern und Frau Weber nur beschäftigen, wenn diese auch die Abschlussprüfung besteht.

In einem derartigen Fall können Praxisinhaber und Arbeitnehmer einen Vorvertrag schließen. Vorverträge sind eher die Ausnahme als die Regel. Hinter einem Vorvertrag kann sich ein »normaler« Arbeitsvertrag verbergen, der an die Erfüllung einer Bedingung geknüpft ist. Es kann sich aber auch nur um eine Absichtserklärung handeln, mit der Option, dass bei Eintritt bestimmter Bedingungen die Einstellungskonditionen noch ausgehandelt werden können.

Illustration: Hardy Hinrichs

Anforderungen

Vorvertrag zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses

Für einen Vorvertrag zur (beabsichtigten) Begründung eines Arbeitsverhältnisses gelten die gleichen Spielregeln wie für einen »normalen« Arbeitsvertrag, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon Einzelheiten regeln wollen und die Bindungswirkung über eine Absichtserklärung hinaus gehen soll. Der Vertrag muss bestimmte Mindestregelungen enthalten (siehe Kasten).

Die Regelungen ergeben sich aus dem Nachweisgesetz. Ergänzt wird der Vertrag durch eine Klarstellung, dass der Vertrag nur wirksam wird, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise den Nachweis der Abschlussprüfung erbringt.

In unserem Fallbeispiel: Antje Weber wird zum 1.9.2010 als Physiotherapeutin eingestellt, sofern sie bis zum 15.8.2010 den Nachweis erbringt, dass sie die Abschlussprüfung an der Physiotherapie-Schule bestanden hat. Sollte Frau Weber den geforderten Nachweis nicht oder nicht fristgerecht erbringen, kommt kein Arbeitsverhältnis zustande.

Vorvertrag als Absichtserklärung

Ein Vorvertrag kann auch so formuliert werden, dass der Arbeitgeber nicht mehr als seine grundsätzliche Absicht äußert, zu einem späteren Zeitpunkt die Ein- ...

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