PRAXIS_RECHT

Arbeitszeitkonto +++ Flexible Arbeitszeit +++ Arbeitsentgeltguthaben +++ Plusstunden +++ Minusstunden

Arbeitszeitkonten

Praktische Umsetzung und Dokumentation

Ralph Jürgen Bährle

Auf einen Blick

Praxisinhaber und Arbeitnehmer können durch die Vereinbarung von flexiblen Arbeitszeiten auf die Auftrags- und Beschäftigungslage zeitnah reagieren. Worauf sollten Sie in der praktischen Umsetzung von Arbeitszeitkonten achten? Wie wirken sich Überstunden aus? Was müssen Sie dokumentieren? Lesen Sie mehr über dieses Thema in diesem Beitrag.

Welche flexible Arbeitszeitgestaltung der Interessenlage der Praxis und der des Arbeitnehmers entgegenkommt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Den Gestaltungsmöglichkeiten setzen nur das Arbeitszeitgesetz und ggf. im konkreten Einzelfall anwendbare Tarifverträge eine Grenze. Ein wesentlicher Bestandteil flexibler Arbeitszeitmodelle ist das Arbeitszeitkonto.

Fallbeispiel

Frau Braun ist zeitlich sehr flexibel. Sie richtet ihre Arbeitszeit nach Terminwünschen und Patientenanzahl. Bisher vergütete der Praxisinhaber die Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgingen. Frau Braun möchte aber jetzt viel lieber Stunden »ansparen«, um – in Abstimmung mit dem Arbeitgeber – eine bezahlte Freistellung von drei Monaten für einen Australientrip zu bekommen. Ein Fall für ein Arbeitszeitkonto!

Anforderungen

Das Arbeitszeitkonto erfasst das Arbeitszeitvolumen eines Mitarbeiters in einem bestimmten Zeitraum. Es ist eigentlich von der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung abgekoppelt, da im Arbeitszeitkonto auch Urlaubs-, Krankheits- oder Weiterbildungstage erfasst werden, an denen der Arbeitnehmer in der Praxis gar keine tatsächliche Arbeitsleistung erbringt. Ein Arbeitszeitkonto ist ein persönliches Zeitkonto.
Es gibt verschiedene Arbeitszeitkonten – je nach gewähltem Modell der flexiblen Arbeitszeit. Bei der Einführung von Arbeitszeitkonten muss jedoch in jedem Fall die Frage nach dem Zweck angesprochen und geklärt werden, ob das Arbeitszeitkonto in Zeit- oder in Entgelteinheiten geführt und welcher Ausgleichszeitraum gilt.

Die Arbeitszeit kann in verschiedenen Punkten flexibel sein:

Es ist eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich vereinbart. Der Mitarbeiter kann Termine selbst vereinbaren, ...


weiter ... (für pt_Abonnenten)

Sie haben noch kein _Abonnement?
Profitieren Sie von dem umfangreichen Angebot für _Abonnenten!

Bestellinformationen


Zurück zum Inhaltsverzeichnis 02/2010

 © Pflaum Verlag www.physiotherapeuten.de