PRAXIS_RECHT

Pflegebedürftigkeit +++ Anzeigefrist +++ Pflegezeitgesetz +++ Entgeltfortzahlung

Pflegezeit

Das sollten Sie beachten

Ralph Jürgen Bährle

   Illustration: Hardy Hinrichs

Auf einen Blick

Jeder Beschäftigte hat das Recht der Arbeit fernzubleiben, um für einen nahen Angehörigen eine Pflege zu organisieren. Dies regelt das Pflegezeitgesetz für akute Pflegesituationen und für längere Pflegezeiten. Wie viele Arbeitstage kann man fern bleiben? Wofür genau? Wird der Lohn weiter gezahlt? Lesen Sie mehr über dieses Thema in diesem Beitrag.


Fallbeispiel

Frau Müller – ein Pflegefall – wurde bisher von ihrer Tochter Annette betreut, die kurzfristig für eine Woche ins Krankenhaus muss. Tochter Beate, eine angestellte Physiotherapeutin, soll in dieser Zeit Annette vertreten – ein Fall einer akuten Pflegesituation, die Beate berechtigt Pflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) gewährt jedem Beschäftigten das Recht,

Akute Pflegesituation
Eine akut aufgetretene Pflegesituation liegt vor, wenn die Pflegebedürftigkeit plötzlich eingetreten ist, beispielsweise

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