QM-Systeme +++ Gesetzliche Grundlagen +++ Selbstbewertung +++ Zertifizierung +++ ASH Berlin
Ein Projekt im Masterstudiengang »Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen«
Auf einen Blick
Zufriedenere Patienten, Mitarbeiter und Inhaber? Das geht, doch von nichts kommt nichts! Das noch junge Schlagwort dafür heißt Qualitätsmanagement. Wie vorhandene Qualitätsmanagement-Systeme aufgebaut sind, worin sie sich unterscheiden und was sie kosten, hat die Projektgruppe an der ASH in Berlin unter der Leitung von Professorin Jutta Räbiger und Katja Dierich vom QVNIA e.V. für Sie recherchiert.
Vorteile von Qualitätsmanagement-Systemen
In allen Organisationen, so auch in PT-Praxen, gibt es Reibungsverluste, da Prozesse und Abläufe in der Regel nicht fix sind, sondern stets wachsen. Diese Reibungsverluste demotivieren Mitarbeiter, verärgern Patienten und können die Wirtschaftlichkeit einer Praxis beeinträchtigen.
Ziel eines Qualitätsmanagement (QM)-Systems ist es, diese Reibungsverluste so gering wie möglich und die Behandlungsqualität so hoch wie möglich zu halten. Wenn auf diese Weise effizientere Arbeitsabläufe entstehen, bedeutet das eine Zeit- und Kostenersparnis, die wiederum der Patientenbehandlung und der Wirtschaftlichkeit einer Praxis zugutekommen kann.
Gesetzliche und vertragliche Grundlagen
Für Vertragsärzte, Krankenhäuser und Erbringern von Reha-Maßnahmen besteht bereits nach §135a des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) eine gesetzliche Verpflichtung zur Qualitätssicherung. In der ambulanten physiotherapeutischen Versorgung ist diese Verpflichtung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen vertraglich geregelt. In den Rahmenverträgen sind die Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität beschrieben.
Die Strukturqualität macht sich im Wesentlichen an organisatorischen, personellen und räumlichen Komponenten der Praxis fest. Die Prozessqualität soll durch die Dokumentation des Behandlungsverlaufes und die Beteiligung an Qualitätszirkeln gewährleistet werden. Über den Vorher-nachher-Vergleich der Symptomatik im Behandlungsverlauf kann die Ergebnisqualität dargestellt werden.
Jedem Praxisinhaber ist es freigestellt, wie er diese qualitätssichernden Maßnahmen umsetzt. Längerfristig ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber auch PT-Praxen verpflichtet, ein QM-Management einzuführen. ...
Tab. 1_Ziele und Instrumente von QM-Systemen
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