Schnittstellenkommunikation +++ Therapiebericht +++ Rahmenempfehlungen +++ Berufsordnung
Zeitgemäße Arztberichte
Dagmar Kolarzik
Auf einen Blick
Die Deutschen sind einerseits bekannt für ihren Hang zur Bürokratie, auf der anderen Seite stellt sich jedoch eine Servicewüste dar. Wo liegt die optimale Dosierung zwischen Informationsdefizit und unbrauchbarer Bürokratie? Moderne Physiotherapeuten hegen den Wunsch, ihre Therapieergebnisse dem überweisenden Arzt, dem Mitbehandler oder dem Patienten mitzuteilen. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie eine zeitgemäße Schnittstellenkommunikation gelingen kann.
Rahmenempfehlungen
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen schrieb 2001 zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verordnenden Vertragsärzten und den physiotherapeutischen Leistungserbringern einen Therapiebericht verbindlich vor. Mit der Neuregelung dieser in den Heilmittelrichtlinien hinterlegten Rahmenempfehlungen werden Therapieberichte jedoch seit 2004 nur noch nach Anforderung vom Arzt angefertigt (Abb. 1).
Berufsordnung
In einer vom Berufsverband ZVK herausgegebenen Berufsordnung sind die Grundsätze zur physiotherapeutischen Berufsausübung zusammengefasst, die auch einen Hinweis auf die Dokumentation der Untersuchungs- und Behandlungsergebnisse beinhaltet. Gesundheitspolitisch wird derzeit die Kopplung der Leistungsvergütung an einen Behandlungserfolg diskutiert. Demzufolge sind auch Physiotherapeuten gut beraten, schon jetzt eine konsequente Verlaufsdokumentation zum Nachweis von Behandlungserfolgen durchzuführen. Im Rahmen der zunehmenden Selbstverantwortung sind auch Patienten an schriftlich fixierten Ergebnissen interessiert.
Keine »schwer verdauliche Kost«
Die Manualtherapeuten geben das verbesserte Joint Play an, die McKenzie-Therapeuten preisen die Zentralisierung des Schmerzes, die Cyriaxtherapeuten reduzieren das Kapselmuster. Diese Aussagen entsprechen alle einer qualifizierten Therapiedokumentation, bedeuten für den Arzt aber »schwer verdauliche Kost«.
Berufsgruppenübergreifend setzt sich zunehmend die ICF mit einer fähigkeitsbezogenen Beurteilung des Patienten durch. Kurze Formulierungen mit Testauswertungen und Soll-Ist-Vergleichen ermöglichen einen schnellen Überblick über eingesetzte Maßnahmen im Bezug zum Ergebnis.
Die Arztsituation berücksichtigen
Um den Arzt bezüglich Heilmittelkatalog und -budget in seinem Verordnungsverhalten nicht zu bedrängen, ist es nicht ratsam, Empfehlungen zur Weiterverordnung von Heilmitteln zu formulieren. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ärzten gelingt, wenn Patienten zur Eigenbeteiligung am Regenerationsprozess informiert und angeleitet werden. Ist der Patient über Selbstzahlerangebote oder Reha-Sport informiert, so kann der Arzt frei von Regressängsten und unabhängig vom Heilmittelbudget eine Therapieauswahl treffen. ...
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