PRAXIS_PRÄVENTION

Arbeitsschutzgesetz +++ Ergonomieberatung +++ RSI-Syndrom +++ Physioyoga +++ Betriebssport

Physiotherapeuten in der betrieblichen Gesundheitsförderung

Neue Wege wagen – Möglichkeiten und Perspektiven

Monika Pohl

Abb. 1_Arbeiten am höhenverstellbaren Tisch (Bürodynamik)

Auf einen Blick

Arbeitszeit ist Lebenszeit und unsere Arbeitswelt beeinflusst maßgeblich unsere persönliche Gesundheit. Umgekehrt ist jedes Unternehmen auf die Leistungsfähigkeit und damit auch auf die Gesundheit seiner Mitarbeiter angewiesen. Wir als Physiotherapeuten sollten die Chance nutzen und uns auf diesem Sektor positionieren, denn einen großen Teil des Rüstzeugs für diese neue Herausforderung haben wir bereits erworben. Wagen Sie neue Wege auf der Suche nach mehr Unabhängigkeit von ärztlichen Verordnungen und Krankenkassenleistungen oder auf der Suche nach einem zweiten Standbein..


Gestaltung der Arbeitswelt

Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einem Unternehmen, die zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz führen.

Mehrere Gründe sprechen für eine betriebliche Gesundheitsförderung

Das oberste Ziel ist dabei die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der -organisation. Die Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, sind vielfältig und reichen von einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung über die Unterstützung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung und Stärkung persönlicher Kompetenzen und Re ssou r cen durch Möglichkeiten der Weiterbildung bis hin zu diversen Betriebssportgemeinschaften, Schulungen zu Gesundheitsthemen und Beratungsangebote vor Ort.

Entscheidend dabei ist nicht die Größe des Unternehmens, sondern die Bereitschaft der Entscheidungsträger, Schwachpunkte zu erkennen und Veränderungsprozesse gezielt in die Wege zu leiten. Denn längst hat es sich herumgesprochen, dass der Schlüssel zum Unternehmenserfolg in erster Linie in gut qualifizierten, motivierten und vor allem gesunden Mitarbeitern liegt.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen liegen vor

Als gesetzliche Vorgabe gilt das Arbeitsschutzgesetz, das seit 1996 die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit regelt, in Verbindung mit der Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV). Gleichzeitig wächst zunehmend die Bedeutung des Betriebs als Handlungsfeld der öffentlichen Gesundheitsvorsorge (Public Health). ...



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