Unfälle +++ Strafrechtliche Haftung +++ Zivilrechtliche Haftung +++ Arbeitsrechtliche Haftung +++ Elternrecht
Wahrnehmung von PhysiotherapeutInnen
Martin Menzel-Bösing
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| Foto: RABEªfotolia.de |
Auf einen Blick
Welche Verpflichtungen kommen PhysiotherapeutInnen im Rahmen der Aufsichtspflicht zu? Bedeutet ein Unfall während einer Kindertherapie auch immer gleich eine Verletzung der Aufsichtspflicht? Wie können Sie sich als PhysiotherapeutIn so verhalten, dass Sie auf einer rechtlich und fachlich sicheren Seite stehe? Diese Fragen werden im Folgenden für Sie geklärt und Ihnen Handlungsempfehlungen für professionelles Verhalten mit auf den Weg gegeben.
Bei der Therapie eines 8-Jährigen fällt das Kind unglücklich vom Trampolin und bricht sich den Arm. Ein ausgesprochen gut vorstellbares Szenario. Ebenso dieses: Ein 10-jähriges Kind geht alleine von der Physiotherapie nach Hause und wird von einem Auto angefahren und verletzt. Und nun? Haften die TherapeutInnen für den Schaden? Liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor?
Gesetzliche Aufsichtspflicht
Die gesetzliche Aufsichtspflicht ist in § 1626 Abs. 1 und in § 1631 Abs. 1 BGB geregelt und liegt bei den Personensorgeberechtigten, was in aller Regel die Eltern eines Kinds sind. Daneben nehmen insbesondere LehrerInnen öffentlicher Schulen eine gesetzliche Aufsichtspflicht wahr. PhysiotherapeutInnen unterliegen keiner gesetzlichen Aufsichtspflicht.
Vertragliche Aufsichtspflicht
Die Pflicht, Aufsicht über ein anvertrautes Kind zu führen, erreicht PhysiotherapeutInnen über einen Umweg, denn sie ist Teil des Behandlungsvertrags zwischen den Personensorgeberechtigten und dem Träger der Einrichtung oder Praxis, auch wenn das Thema »Aufsichtspflicht« im Behandlungs ...
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