PRAXIS_RECHT

Pfändung +++ P-Konto +++ Kontopfändungsschutz +++ Basispfändungsfreibetrag

Pfändungsschutz durch das neue P-Konto – auch für Selbstständige

Ralph Jürgen Bährle

Auf einen Blick

Ungünstige Lebensumstände und berufliche Probleme können schnell auch finanzielle Schwierigkeiten mit sich bringen. Eine Verschuldung kann dann wiederum zu einer drohenden Pfändung führen. Lesen Sie über das sogenannte P-Konto, das der Gesetzgeber erst vor Kurzem zum Schutz des Schuldners eingeführt hat.


Foto: Gina Sanders©fotolia.de

Fallbeispiel

Physiotherapeut M. Schneider war aufgrund einer plötzlichen und länger währenden Krankheit nicht in der Lage, seinen Beruf in Vollzeit auszuüben. Als Freiberufler traf ihn das besonders hart.
Zudem kamen dann noch die Trennung von seiner Frau und die anschließende Scheidung mit Unterhaltspflichten, so dass er in eine finanzielle Schieflage geriet.
Einige Gläubiger halten jetzt vollstreckbare Urteile gegen ihn in den Händen. Die Pfändung des Kontos steht kurz bevor. Was kann er tun?

Das Girokonto

Die Kontopfändung führt dazu, dass jedes Guthaben, das auf dem Konto vorhanden ist, dem Zugriff des Gläubigers unterliegt und diesem bis zur Höhe seiner Forderung ausgezahlt wird. Bei der Pfändung eines Girokontos kommt – für den Gläubiger vorteilhaft – noch hinzu, dass auch die künftigen Zahlungseingänge gepfändet werden und, sofern sie zu einem Guthaben auf dem Konto führten, an den Gläubiger ausgezahlt werden.
Befindet sich das Girokonto bei der Pfändung oder dauerhaft im Minus, dann verrechnet die Bank aufgrund des Kontovertrags und der zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Zahlungseingänge zunächst auf eigene Forderungen, das heißt auf den Minussaldo. In diesem Fall bekommt der Gläubiger erst dann Geld zu sehen, wenn das Konto im Plus geführt wird. ...

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