LEHRE_DIDAKTIK & METHODIK

Ausbildung +++ Ambulante Praxis +++ Vernetzung +++ Kompetenz +++ Berufsbezogenes Lernen

Praktische Ausbildung und ambulante Praxis

Ist eine stärkere Vernetzung sinnvoll?

Dagmar Kolarzik

Physiotherapieschüler machen sich mit den komplexen Anforderungen in der Praxis vertraut
Foto: Kathrin König

Auf einen Blick

Das Teuerste an Ausbildungen ist die Vermittlung von berufspraktischen Kompetenzen. Vielleicht findet aus diesem Grunde eine zunehmende »Theoretisierung« der Lehrinhalte statt. Auch die Physiotherapieausbildung weist an der Schnittstelle von Theorie und Praxis Reserven auf. Lesen Sie über ein Modell der Verbindung von Theorie und Praxis in der ambulanten Physiotherapie, über das die Autorin auch mit der Leiterin der Berufsfachschule für Physiotherapie Stützerbach sprach.


Rechtliche Rahmenbedingungen

Die bundeseinheitliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PhysTh-APrV 1994) bietet Spielraum für die Ausgestaltung und Betreuung der fachpraktischen Ausbildung.

ISQ

Der Interessenverband zur Sicherung der Qualität in der Physiotherapieausbildung (ISQ) formulierte Kriterien für die klinische Ausbildung: Eine zuverlässige Schülerbetreuung soll bundesweit einheitlich die Gestaltung der praktischen Ausbildung vorantreiben. Maßstab ist, fünf Prozent der praktischen Ausbildung in einer 1:1-Betreuungssituation durch Supervisionen, Hospitationen oder gemeinsamen Behandlungen mit der Lehrkraft zu gestalten (1).

Um dieser berechtigten Forderung nachzukommen, muss der Personaleinsatz in der praktischen Ausbildung durchdacht sein. Da lohnt sich eine Vernetzung von Theorie und Praxis, indem Lehrkräfte in Ausbildung und Praxis gleichzeitig tätig sind: parallel zu ihrer Lehrtätigkeit sind sie für einen variablen Anteil der Arbeitszeit in einer ambulanten Praxis als Physiotherapeuten tätig.

MPhG

Im MPhG 1994 ist festgelegt, dass die praktische Ausbildung in Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen erfolgen soll. Die Auslegung dieses Gesetzes erfolgt durch die Kultusministerien der Länder und wird unterschiedlich gehandhabt.

In den meisten Bundesländern müssen die 1.600 Stunden der Fachpraktika in Akuthäusern oder Rehabilitationseinrichtungen absolviert werden. Dort wird zunehmend mit standardisierten Nachbehandlungsplänen therapiert, die den Krankheitsbildern des Krankenhausschwerpunkts entsprechen.

Viele Schulen kooperieren mit Krankenhäusern und binden die praktische Ausbildung in die tägliche Schulorganisation ein (2). Die Lehrkräfte ...


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