Datenschutz +++ Bewertungsportal +++ Internetrecht +++ Betriebsgeheimnis +++ Persönlichkeitsrecht
Lob und Kritik was ist zulässig?
Ralph Jürgen Bährle
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| Foto: chagin©fotolia.de |
Auf einen Blick
Das Internet hält für fast jeden Fall Bewertungsportale bereit, auf denen gelobt und kritisiert werden darf. Auch Arbeitgeber können auf mehreren Plattformen bewertet werten. Lesen Sie über die rechtlichen Grenzen.
Physiotherapeutin Manuela L. hält die Arbeitsbedingungen in der Praxis K. für unmöglich. Sie kündigte deswegen und überlegt nun, ob sie arbeitssuchende KollegInnen in irgendeiner Weise vorwarnen könnte. Sie denkt an die Anonymität des Internets. Sie geht auf eine Plattform und macht ihrem Herzen Luft: Sie schildert den unzumutbaren kleinen Personalraum, die chronisch schlecht gelaunte, autoritäre Chefin und die unbezahlte Mehrarbeit.
Bewertungen müssen dabei nicht per se als negativ eingestuft werden. Sie können dem Arbeitgeber auch wichtige Aufschlüsse über die Stimmung in seinem Betrieb geben. Möglicherweise bekommt er sie nicht so offen dargelegt, wenn er die Mitarbeiter namentlich nach ihrer Einschätzung fragen würde. Denn die Internetbewertungen haben einen ganz großen Vorteil: der Bewerter bleibt anonym.
Welche Informationen kann ein Bewerber entnehmen?
Bewerbern ermöglichen Arbeitgeberbewertungsplattformen, sich über Arbeitsklima, Umgang mit Mitarbeitern, Vergütungsmöglichkeiten und vieles mehr aus Sicht der bereits beschäftigten Arbeitnehmer zu informieren. Dabei kann es natürlich Abweichungen zwischen den Äußerungen auf den Bewertungsportalen und der offiziellen Homepage des Unternehmens geben, auf der die Karrierechancen beschrieben werden.
Gibt es ein Kontrollrecht seitens der Betreiber?
Einige Betreiber von Arbeitgeberbewertungsplattformen kontrollieren die Nutzerkommentare vor der Veröffentlichung, andere tun dies nicht. Die Betreiber sind durch gesetzliche Vorschriften nicht dazu verpflichtet, Sicherheitskontrollen durchzuführen. Daher sind durchaus auch Bewertungen im Internet zu finden, die die Rechte des Unternehmens oder namentlich genannter Personen verletzen.
Welche Bewertungen sind rechtlich erlaubt?
Meinungen über die Qualität eines Arbeitgebers gab es schon immer und sie wurden auch immer verbreitet (Mund-zu-Mund-Werbung). Das Internet bietet nun die Möglichkeit, seine ...
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